Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung sind bei einem im Privatvermögen gehaltenen vermieteten Grundstück ausnahmsweise nur dann als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, soweit sie den Wertverlust ausgleichen, der zuvor in Form von außergewöhnlicher Abschreibung für Abnutzung als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt wurde. Die Entschädigungszahlungen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als ...
Ein unentgeltlicher Erwerb i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt ...
Findet der Investor/Anleger ein Konzept vor, in das er die wesentlichen Grundlagen für sein geplantes Vorhaben einsetzen kann, ohne selbst die Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung seines Vorhabens zu entwickeln, handelt es sich um ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b EStG. Maßgeblich ist dabei, dass sich der Investor/Anleger bei der Entwicklung der Geschäftsidee und der Vertragsgestaltung passiv verhalten hat.
Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i. S. d. § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der ...
Werden Edelmetallbestände für einen bestimmten Zeitraum auf Banken übertragen und zu einem von vornherein festgelegten Zeitpunkt und Rückkaufpreis auf den Steuerpflichtigen zurückübertragen, liegen sonstige ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die Handwerkskammer führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Haushalt i. S. d. § 3 Nr. 58 EStG. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen des im Einzelfall einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind.