Aus Umständen des Einzelfalls kann sich nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, den Auftraggeber auch ungefragt über die voraussichtliche Höhe der Vergütung zu belehren. Ein Anwaltshonorar von über 240.000 EUR ist als unerwartet hoch anzusehen, sodass bei Mandatsanbahnung hierauf hinzuweisen ist (OLG Hamm 25.10.12, 28 U 233/09, Abruf-Nr. 132676 ).
Ein Anwalt und eine Ärztin, die zudem Apothekerin ist, hatten eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet und diese beim AG zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet. Zum Gegenstand (§ 3 Abs. 2 Nr.
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG; BGBl I, 13, 2586 ff.) hat zum 1.8.13 den Auslagentatbestand betreffend die Aktenversendungspauschale im GKG, FamGKG und GNotKG neu gefasst. Hieraus ergeben sich ...
Grundsätzlich gilt: Der Rechtsanwalt darf einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. Wird die Anweisung nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Erledigung in Vergessenheit gerät.
Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ...
Das BVerwG in Leipzig hat sich erstmals mit dem Ende 2011 geschaffenen Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren befasst. Es hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass es für die ...
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Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei zulässig eingelegt, wenn sich anhand der weiteren Angaben in der Rechtsmittelschrift sowie des beigefügten Urteils ersehen lässt, wer Beklagter sein soll (BGH 24.7.13, XII ZB 56/13, Abruf-Nr. 132734 ).