Die Lage der Syndici hat sich im Hinblick auf das Befreiungsrecht und ihre Mitgliedschaft im anwaltlichen Versorgungswerk dramatisch zugespitzt. In drei Urteilen des BSG vom 3.4.14 (B 5 RE 13/14 R, Abruf-Nr. 141249 ; B 5 RE 9/14 R, Abruf-Nr. 141250 und B 5 RE 3/14, Abruf-Nr. 141251 – die Entscheidungsgründe lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor) wird ihre Tätigkeit für einen nicht anwaltlichen Dienstherren als nicht anwaltlich und generell als nicht befreiungsfähig eingeordnet. Was heißt das für ...
Seit Juli 2013 haben Freiberufler die Möglichkeit, sich zu einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zusammenzuschließen. Attraktiv ist die PartGmbB, weil sie Vorteile einer ...
Die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei im Bezirk des Prozessgerichts unterhält, sind ohne Notwendigkeitsprüfung immer zu erstatten (LG Krefeld 26.3.14, 2 O 294/13, Abruf-Nr. 142338 ).
In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (BGH 15.5.14, IX ZR 267/12, Abruf-Nr. 142185 ).
Nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) sind ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) knapp 600 Kanzleien, das heißt ...
Ein nach § 17a GVG ergangener Beschluss, mit dem ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen hat, ist einer weiteren ...
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Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei vorzeitiger Beendigung des Anwaltsvertrags aufgrund § 627 Abs. 1 BGB ein vereinbartes Pauschalhonorar nach § 628 Abs. 1 BGB auf den Teil herabzusetzen, der der bisherigen Tätigkeit des Rechtsanwalts entspricht (BGH 27.2.78, AnwSt (R) 9/77, 16.10.86, III ZR 67/85). Hierbei ist ausgehend von der vereinbarten Vergütung und der insgesamt vorgesehenen Tätigkeit zu bewerten, welcher Anteil auf die bereits erbrachten Leistungen des Rechtsanwalts entfällt.