12.10.2015 · Nachricht · Theoretische Kenntnisse
Eine Fachanwaltsbezeichnung wird nur verliehen, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass er besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet besitzt. Dies ist möglich, indem er nachweist, erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang teilgenommen zu haben, der die in der FAO genannten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Ein Nachweis außerhalb eines Lehrgangs muss sich ebenfalls auf alle relevanten Bereiche des Fachgebiets erstrecken.
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12.10.2015 · Fachbeitrag ·
Verkehrsunfallrecht
Der Gegenstandswert einer außergerichtlichen Schadensregulierung bemisst sich nach dem vollen Wert der Wiederbeschaffungskosten ohne Restwert-Abzug (AG Norderstedt 15.9.15, 47 C 118/15, Abruf-Nr. 145694 ).
08.10.2015 · Fachbeitrag ·
Customer-Relationship
Die Mandantenpflege, das sogenannte Customer-Relationship-Management (CRM), wird in Anwaltskanzleien immer wichtiger. Sie ist für den Rechtsanwalt ein gutes Mittel, um sich auf dem Markt positiv von den Mitbewerbern ...
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08.10.2015 · Fachbeitrag ·
Elektronischer Rechtsverkehr
Um ab dem 1.1.16 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen, müssen sich Rechtsanwälte mit der beA-Karte registrieren. Aktuell fordert Sie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf, die Karte zu ...
08.10.2015 · Fachbeitrag ·
Praxischeck
Fast alle Kanzleien sind zwar für die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) ausgestattet – meist mit einer Branchensoftware sowie Windows- und Office-Programmen. Aber was können sie verbessern? Zudem sehen viele ...
06.10.2015 · Nachricht · Kanzleibriefkopf
Ein Rechtsanwalt darf durch seinen Briefkopf nicht wahrheitswidrig und irreführend den Eindruck erwecken, er führe eine Sozietät mit einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH).
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05.10.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ein Anwalt wird gern zum Testamentsvollstrecker ernannt, da er sich unter anderem an das anwaltliche Berufsrecht halten muss. Für ihn gilt die Schweigepflicht. Welche Besonderheiten der anwaltliche Testamentsvollstrecker außerdem beachten sollte, erklärt der folgende Beitrag.