Es ist verboten, mit einem anderen Beteiligten unmittelbar Verbindung aufzunehmen oder zu verhandeln, wenn dessen Rechtsanwalt nicht darin einwilligt. Dies gilt auch für einen Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse eine Forderung geltend macht.
Auch die Revision war nicht erfolgreich. Der BGH hat klargestellt: Es besteht keine Berufspflicht des Rechtsanwalts, bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken (26.10.15, AnwSt (R) 4/15).
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 9.11.15 beschlossen, den FA für Migrationsrecht einzuführen. Die fachlichen Inhalte werden sich nicht auf das Asylrecht und -verfahren beschränken, ...
In vielen Kanzleien bedanken sich die Vorgesetzten bei ihren Mitarbeitern zum Jahresende für die gute Zusammenarbeit mit kleinen Geschenken. Was ist zu beachten, damit das Geschenk tatsächlich nicht nur dem Finanzamt Freude bereitet? Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen, wie Sie als Arbeitgeber (ArbG) die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen und der Arbeitnehmer (ArbN) das Geschenk nicht versteuern muss.
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