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Neuer Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit
| Mit Wirkung zum 1.7.25 hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Streitwertkatalog von 2013 überarbeitet und angepasst. |
Es handelt sich dabei zwar nur um Empfehlungen, da die Streitwertfestsetzung in die richterliche Unabhängigkeit fällt. In der Praxis orientieren sich aber die meisten Verwaltungsrichter an diesem Katalog.
Für die Anwaltschaft ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Pflicht bei Abrechnung nach dem Gegenstands-/streitwert den Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen auch ein Hinweis auf die mögliche Festsetzung des Streitwerts anhand dieses Streitwertkatalogs (iww.de/s13198).
(mitgeteilt von RA Martin W. Huff, Singen (Hohentwiel)
Quelle: ID 50469371