07.06.2013 · Fachbeitrag ·
Honorarvereinbarungen
Ein Phänomen, auf das man bei Rechtsanwälten häufig trifft, ist die Schwierigkeit, die eigene Dienstleistung angemessen „zu verkaufen“. Dies ist eigentlich nicht einzusehen, denn die Gebührenfrage möglichst früh mit dem Mandanten zu klären und transparent zu kommunizieren, schafft Vertrauen und bildet die Basis für ein entspanntes und erfolgreiches Honorargespräch. Das o.g. Phänomen wird noch dadurch unterstrichen, dass der Gesetzgeber sich 2004 und 2006 veranlasst gesehen hat, den Rechtsanwalt im ...