Die zweitberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Personalberater, hier als Headhunter für Juristen an Juristen, ist mit dem Anwaltsberuf vereinbar, wenn eine strukturelle Gefährdung der Mandanten aus der parallelen Wahrnehmung beider Tätigkeiten nicht vorliegt. Dies ist der Fall, wenn fernliegt, dass sich der Kreis der Mandanten mit dem Kreis der Kunden der Personalberatungsgesellschaft überschneidet (BGH 25.11.13, AnwZ (Brfg) 10/12, Abruf-Nr. 141314 ).
Das Mahnverfahren stellt ein in Kanzleien üblicherweise Sachbearbeitern vorbehaltenes Massengeschäft dar. Dieser und ein Folgebeitrag erläutern, wie Sie die angefallenen Gebühren vollständig abrechnen.
Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts darf nicht von einer unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen werden, sondern es ist grundsätzlich von einer entgeltlichen Tätigkeit auszugehen (AG Steinfurt 13.2.
Die Kosten eines weiteren Rechtsanwalts sind nur erstattungsfähig, soweit auch nur vorübergehend in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten muss. Maßgeblich ist, ob die Hinzuziehung eines weiteren Rechtsanwalts für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (BAG 13.11.13, 10 AZB 27/13).
Wesentlicher Kostenfaktor für Rechtsdienstleistungen ist der Arbeitseinsatz. Sie müssen wissen, was die Mitarbeiterstunde in Ihrer Kanzlei wirklich kostet, um zu kalkulieren, mit welchem Stundensatz Sie sie an Ihren ...
Ist über das Vermögen eines Rechtsanwalts das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wird als Folge der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe seiner ...
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Die Gefahr einer nicht unabhängigen Rechtsberatung liegt nicht vor, wenn sich der Kläger – wie hier – nahezu ausschließlich mit der Vermittlung von Juristen an Juristen befasst. Es drängt sich nicht auf, dass ein sogenannter Headhunter Kollegen rechtlich berät (BGH 25.11.13, AnwZ (Brfg) 10/12).