1. Ein Rechtsanwalt darf vor Gericht keine mit seinem Namen und der Internetadresse seiner Kanzlei bestickte Anwaltsrobe tragen. 2. Das Tragen einer auf diese Weise gestalteten Robe vor Gericht verstößt gegen § 20 BORA (AGH NRW 29.5.15, 1 AGH 16/15, Abruf-Nr. 145119 ).
Die regionalen Rechtsanwaltskammern bieten ihren Mitgliedern aktuell oder in Kürze an, die Vollmachtsdatenbank (VDB) zu nutzen. Diese Online-Funktion ermöglicht es, in steuerrechtlichen Mandaten Vollmachtsdaten ...
Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger einen Anspruch darauf hat, dass die Beklagte ihn in die Liste der Schuldnerberatungsstellen nach § 16a SGB II aufnimmt.
„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten“ (Konfuzius). Bearbeitungsfehler lassen sich auch in Anwaltskanzleien nicht vermeiden. Im schlimmsten Fall führen sie dazu, dass Mandanten abwandern. Sie können das verhindern. Durch ein professionelles Beschwerdemanagement können Fehler korrigiert und Mandanten gebunden werden. Wie das funktioniert, sehen Sie an folgendem Beispiel.
Das AGG birgt nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten. Eine sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung tut ihr übriges. In dem 2,5-stündigen Online-Seminar am 27.8.15 stellt Prof. Dr. Tim Jesgarzewski den ...
Der AGH NRW (29.5.15, 1 AGH 16/15) hat der Marketing-Idee eines Anwalts ein Ende gesetzt. Er beabsichtigte, seine Robe gut sichtbar mit seinem Namen und seiner Internetadresse zu versehen.
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