Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 9.11.15 beschlossen, den FA für Migrationsrecht einzuführen. Die fachlichen Inhalte werden sich nicht auf das Asylrecht und -verfahren beschränken, sondern auch solche der (außer)europäischen Arbeitsmigration sein.
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Die Satzungsversammlung der BRAK hat am 9.11.15 beschlossen, den FA für Migrationsrecht einzuführen. Die fachlichen Inhalte der Zusatzausbildung werden sich nicht auf das Asylrecht und -verfahren beschränken, sondern auch solche der europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration sein.
Eine der wichtigsten Erfolgspositionen Ihrer Kanzlei sind zufriedene Kunden. Um diese zu gewinnen, ist es wichtig, dass die Kanzlei glaubwürdig auftritt. Mandanten bemerken, ob sich die Rechtsanwälte ein Leitbild ...
Mit derzeit über 160.000 zugelassenen Advokaten ist Deutschland das Land der Rechtsanwälte. Hiervon sind im Deutschen Anwaltverein (DAV) aber nur 1.500 mit einem Schwerpunkt im Asyl- und Ausländerrecht registriert.
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Eine Fachanwaltsbezeichnung wird nur verliehen, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass er besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet besitzt. Dies ist möglich, indem er nachweist, erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang teilgenommen zu haben, der die in der FAO genannten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Ein Nachweis außerhalb eines Lehrgangs muss sich ebenfalls auf alle relevanten Bereiche des Fachgebiets erstrecken.