Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
Ihre Mahnanträge werden schnell bearbeitet, wenn Sie den Antrag elektronisch im Barcodeverfahren stellen. Hierfür benötigen Sie weder eine elektronische Signatur noch eine Signaturkarte. Gehen Sie nicht ohnehin ...
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Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 9.11.15 beschlossen, den FA für Migrationsrecht einzuführen. Die fachlichen Inhalte werden sich nicht auf das Asylrecht und -verfahren beschränken, sondern auch solche der (außer)europäischen Arbeitsmigration sein.
Das IWW Institut bietet Abonnenten seiner Informationsdienste AA, AMK, EE, ErbBStG, FK, MK, PStR, VA und VK ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos an. Sichern auch Sie sich noch in diesem Jahr ...
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Die Satzungsversammlung der BRAK hat am 9.11.15 beschlossen, den FA für Migrationsrecht einzuführen. Die fachlichen Inhalte der Zusatzausbildung werden sich nicht auf das Asylrecht und -verfahren beschränken, sondern auch solche der europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration sein.