Schleswig-Holstein wird zum 1.1.20 in der Arbeitsgerichtsbarkeit vorzeitig eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Kraft setzen. Eine entsprechende Landesverordnung wird von Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack im Dezember ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden. Damit sind ab 1.1.20 alle sogenannten professionellen Einreicher – also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer ...
Ein Empfangsbekenntnis ist ein Beweismittel. Stellt sich später heraus, dass offenbar nicht alle darin genannten Schriftstücke beigefügt waren, wird es schwierig. Der Anwalt muss der Beweiswirkung entgegentreten.
Ob die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein die aktive Nutzungspflicht des beA auf den 1.1.20 vorziehen, steht noch nicht fest. Dennoch sollten Rechtsanwälte nicht darauf vertrauen, dass diese erst in zwei Jahren – ...
Aufgrund der Empfehlungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats hat die BRAK eine Anpassung der kryptografischen Algorithmen von im beA zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren ...
In ihrer konstituierenden Sitzung am 4.11.19 hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschlossen, einen neuen und damit siebten Ausschuss für das Thema „Legal Tech“ einzurichten.
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Eine im Original unterzeichnete Beschwerdebegründungsschrift, die eingescannt und im Anhang einer elektronischen Nachricht als PDF-Datei übermittelt wird, ist erst schriftlich bei Gericht eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenden PDF-Datei vorliegt (BGH 8.5.19, XII ZB 8/19, Abruf-Nr. 209177 ).