12.12.2019 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA: Die Schonzeit ist vorbei
| Fünf Wochen vor dem Jahreswechsel 2019/2020 hat das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung in Schleswig-Holstein am 26.11.19 bekannt gegeben, dass zum 1.1.20 in Arbeitsgerichtssachen die elektronische Einreichung verpflichtend wird. Was bedeutet das und wie sieht es eigentlich in den anderen Bundesländern aus? AK gibt die Antworten. |