Zum 1.1.14 sind durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.8.13 (BGBl. I 13, 3533) Neuregelungen im Prozesskostenhilfe (PKH)- und Verfahrenskostenhilfe (VKH)-Recht in Kraft getreten. Sie haben Auswirkungen auf die Anwaltspraxis. Der Beitrag zeigt mit Praxishinweisen, was im Bewilligungsverfahren zu beachten ist.
Das vor anderthalb Jahren veröffentlichte Anwaltsprogramm j-lawyer ist in neuer Version erschienen. Es steht kostenlos unter www.j-lawyer.org zum Download bereit und eignet sich auch zum Einsatz im Netzwerk.
Viele der täglich rund 145 Milliarden versandten E-Mails sind unzureichend geschützt, etwa weil eine sichere sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hohen Aufwand bedeutet. Für diese Form werden die Inhalte in ...
Das selbstständige Beweisverfahren (§ 485 Abs. 2 ZPO) und der nachfolgende Hauptsache-Prozess stellen getrennte Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es in den beiden Verfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 S. 1 GVG (BGH 5.12.13, III ZR 73/13, Abruf-Nr. 140104 ).
Die europäische Verbraucherrechtrichtlinie zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Verbraucherrechts wurde am 22.11.11 verkündet. Die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Vorschriften ...
Zu Recht hat die Strafkammer den Hinweis des Angeklagten, seine Mandantin behalte sich im Falle der Nichtzahlung die Erstattung einer Strafanzeige vor, als (versuchte) Nötigung im Sinne von § 240 StGB gewertet (BGH ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben (BGH 22.1.14, XII ZR 68/10, Abruf-Nr. 140605 ).