Auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung muss ein Rechtsanwalt alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens die Münchener Firma Atos IT Solutions and Services GmbH mit der technischen Entwicklung des besonderen elektronischen ...
Geschäftskontakte werden häufig auf sozialen Plattformen oder in Business-Netzwerken (z.B. XING) geknüpft. Solche im Rahmen der Berufstätigkeit entstandenen Kontakte nach einem Arbeitsplatzwechsel weiter zu nutzen, ...
In Kanzleien werden juristische Fachinformationen immer häufiger digital abgerufen. Jedoch sind die kommerziellen digitalen Angebote der Fachverlage höchst unübersichtlich. Hier lohnt es sich, genauer hinzusehen: Entspricht die Auswahl am digitalen Inhalt (an Contentpaketen oder Modulen) verschiedener Anbieter dem individuellen Fachinformationsbedarf Ihrer Kanzlei? Halten sich auch die Beschaffungskosten im Rahmen?
2013 wurde von der Streitwertkommission ein Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit erarbeitet. Dieser wurde nun überarbeitet und wird in seiner aktuellen Fassung vom 9.7.14 auf verschiedenen Internetseiten ...
Mithilfe von elektronischen Listen erstellen und verwalten Sie Ihre Aufgaben und Termine zeitgemäß und komfortabel. Ein routiniertes Vorgehen macht sich bezahlt. Der Beitrag stellt anschaulich dar, wie Sie in Outlook ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Besteht das zur Fristversäumung führende Hindernis in der Mittellosigkeit der Partei, fällt dieses weg, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Partei in einer Weise ändern, dass sie objektiv in die Lage versetzt wird, die Prozesskosten aus eigenen Mitteln aufzubringen, und sie dies auch erkennt oder jedenfalls bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen könnte (BGH 23.9.14, II ZB 14/13, Abruf-Nr. 172615 ).