In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person ( § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ) liegt zugleich die (konkludente) Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend beziehungsweise an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist.
Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG gehören alle Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung gewährt werden, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre ...
Der Rechtsanwalt hat selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, ...
§ 17 Abs. 1 S. 2 BeurkG gebietet dem Notar, Irrtümer und Zweifel der Urkundsbeteiligten sowie Benachteiligungen unerfahrener Beteiligter zu vermeiden. Weil der beklagte Notar im Fall des BGH (24.11.14, NotSt(Brfg) 1/14) bei der Beurkundung sämtlicher Grundstückskaufverträge widersprechende Klauseln verwandte, musste er gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 BNotO aus dem Amt entfernt werden.
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren ist beschlossen. Eine wesentliche Änderung ist, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in der StPO aufgenommen und damit fest im Strafverfahrensrecht ...
Zum Zwecke strafrechtlicher Ermittlungen wurde die Kanzlei eines rumänischen Rechtsanwalts abgehört. Dies verletzte das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK (EGMR 3.2.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
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Auch mit dem Textverarbeitungsprogramm Word können Sie problemlos einfache Rechnungen durchführen. Das vermeidet eine lästige Doppelnutzung von mehreren Programmen nebeneinander bei der Arbeit am Schriftsatz. Für komplexe Berechnungen ziehen Sie Excel hinzu. So können Sie z.B. bereits gezahlte Vorschüsse bequem berücksichtigen oder in einer Kostennote die Mehrwertsteuer ausrechnen. Lesen Sie, wie Sie eine Excel-Datei in Word bearbeiten, um den Schriftsatz effektiv und schnell fertigzustellen.