Apotheker/innen, die ältere Rezepte noch nicht abgerechnet haben, sollten nach dem einschlägigen Arzneimittelliefervertrag (ALV) prüfen, ob sie die vorgeschriebene Frist versäumt haben. Sollte dies der Fall sein, ist zu klären, welche Konsequenzen in dem ALV an die Versäumung der Frist geknüpft werden. In der aktuellen Mai-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ lesen Sie die wichtigen Einzelheiten zu dieser Problematik.
Apotheken unterhalten für die Auslieferungen von Medikamenten und Praxisbedarf an Altenheime, Kliniken, Arztpraxen und Patienten häufig einen Botendienst. Die Auslieferung eiliger Medikamente ist manchmal nur ...
Ein Faltblatt eines Arzneimittelherstellers, das ein Gewinnspiel beinhaltet, darf nicht einer Fachzeitschrift für Pharmazeutisch Technische Assistenten (PTA) beigefügt werden (Oberlandesgericht [OLG] Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az: 3 U 1429/11, Urteil unter www.dejure.org ).
Millionen Patienten müssen sich derzeit an neue Rabattarzneimittel gewöhnen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen. In den vergangenen Wochen sind neue Rabattverträge einiger großer Krankenkassen in Kraft ...
Für Apotheker/innen und ihre Teams ist es schwierig, im alltäglichen Geschäft den Überblick darüber zu gewinnen oder zumindest nicht zu verlieren, welche Fehler bei der Abgabe bestimmter „Packungen“ ...