Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten.
Lieferengpässe dominieren derzeit das Tagesgeschehen in den Apotheken. Umso wichtiger ist es, nach aufwendiger Zusatzarbeit am Ende nicht auch noch eine Retaxation zu erhalten. AH frischt daher Ihre Kenntnisse zum ...
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der ...
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbands hat am 09.01.2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 01.02.2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegenzuwirken.
Seit dem 01.01.2023 gilt die 2. Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag (AVV) vom 01.03.2021 zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV).
Auf vielen Kosmetika ist statt eines konkreten Mindesthaltbarkeitsdatums nur das Symbol des geöffneten Cremetiegels zu sehen, das den Anwender über die Mindesthaltbarkeit in Monaten nach dem ersten Öffnen des ...
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Die BARMER hat die monatliche Versorgungspauschale im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz seit dem 01.12.2022 für Erwachsene von bisher 14,00 auf 15,20 Euro netto sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von bisher 19,00 auf 20,20 Euro netto angehoben.