In vielen Städten und Gemeinden kann man sich auf SARS-CoV-2 testen lassen, ohne die Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zu erfüllen. Doch es geht auch dezentraler. Wer sich in einer Apotheke in der Nähe des Wohnorts testen lässt, spart die lange Anreise und bekommt sein Ergebnis schnell und diskret. Dr. Robert Besch, Inhaber der Forellen-Apotheke in München und Privatdozent an der Ludwig-Maximilians-Universität München, gehört zu den ersten Apothekern, die mit Antigenschnelltests auf COVID-19 ...
Am 16.01.2021 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Nun können Gesundheitsbehörden auch Apotheken mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests (kurz für „Point of care“), ...
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2020 um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Dabei sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge aber ...
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist also kein Arbeitslohn. Diese positive Sichtweise vertritt die Finanzverwaltung in ihrem Fragen-Antworten-Katalog „Corona“ (Steuern) mit Stand vom 28.12.2020, Abruf-Nr. 219827 .
Der kostenlose digitale Antibiotika-Coach „AB.Coach“ wird interessierten Kreisen von der 1 A Pharma GmbH auf ihrer Website vorgestellt. Es handelt sich um ein Medizinprodukt der Klasse 1, das somit nach den ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hält eine Neuordnung des Notdienstes aufgrund geänderter Rahmenbedingungen für grundsätzlich zulässig und fasst die Erwägungen zusammen, die bei der Notdienstverteilung zu ...
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Infolge der Corona-Krise hat der Gesetzgeber eine einmalige Möglichkeit zur Unterstützung der Mitarbeiter geschaffen: Diese können bis zu 1.500 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialversicherungen erhalten. Die Zahlung erfolgt „brutto wie netto “, sodass Apotheker und Mitarbeiter große Vorteile erzielen. Doch um von dieser Möglichkeit zu profitieren, ist Eile geboten. Denn die Zahlungsmöglichkeit ist bis Ende Juni 2021 befristet. AH informiert, unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende ...