23.04.2025 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch – unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es viele steuerliche Wahlrechte, mit denen sich der Gewinn der Apotheke aktiv und legal von einer Periode in eine andere Periode verschieben lässt. Durch den progressiven Einkommensteuersatz können so Steuern gespart werden. AH beleuchtet das sich ergebende Steuersparpotenzial und stellt in einem Folgebeitrag die klassischen Wahlrechte vor.
Schwerpunkt
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17.03.2025 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Während viele Apotheker als Gegenleistung für den Verkauf der Apotheke eine einmalige Kaufpreiszahlung verlangen, lassen sich andere vom Käufer bis ins hohe Alter versorgen. Sie vereinbaren mit ihm statt der ...
23.02.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Manche Apotheker wollen hohen Fehlzeiten mit einer Anwesenheitsprämie entgegenwirken. Sie soll einen Anreiz für Arbeitnehmer schaffen, sich nicht gleich über einen längeren Zeitraum krankschreiben zu lassen, wenn ...
05.02.2025 · Nachricht ·
Steuererklärung
Aufwendungen für Krankheitskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn gewisse Nachweiserfordernisse erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF, Schreiben vom 26.11.2024, Az. IV C 3 - S 2284/20/10002 :005, Abruf-Nr. 245210 ) hat nun dargelegt, wie der Nachweis ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu führen ist.
13.01.2025 · Fachbeitrag ·
Elektronische Kassenführung
Für alle Apotheken mit elektronischen Kassensystemen besteht Handlungsbedarf. Denn die über § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bestehende, aber bisher ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ...
06.01.2025 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2025 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie unter der Abruf-Nr. 50274039 .
27.12.2024 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2025 im Blick haben, hat „AH Apotheke heute“ diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst.