17.02.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (= 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.200 Euro) kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden – unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.2011, Az: VI R 61/10, Abruf-Nr: 114211 ).
07.02.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Studiengebühren, Mensa und Miete – ein Studium ist teuer. Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hatte, dass Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können ...
06.02.2012 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Im „Apotheker Berater“ Nr. 5/2011, Seiten 11 ff. haben wir Sie auf für Apotheker/innen neun interessante aktuelle Steuerprozesse anderer Kollegen und Steuerzahler beim Bundesfinanzhof (BFH) hingewiesen.
31.01.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Beim selbstgenutzten Wohneigentum ist ein steuerlicher Abzug der Aufwendungen für die Immobilie (Werbungskosten) wie Finanzierungskosten, Abschreibungen, Instandhaltungskosten usw. nicht möglich. Bei auf Dauer angelegten Vermietungen wird dagegen eine Einkunftserzielungsabsicht des Vermieters unterstellt. Es können folglich alle mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden – auch bei jahrelangen Verlusten und der Vermietung an nahe Angehörige.
25.01.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige restriktive Rechtsauffassung geändert und entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden ...
22.12.2011 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Viele Kunden haben die Vorweihnachtszeit gerne genutzt, um auch in Apotheken Gutscheine zu erwerben, mit denen sie ihren Angehörigen oder Geschäftspartnern eine Freude bereiten wollen. Für die Apotheke stellt sich ...
22.12.2011 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen. Dies empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband und macht zugleich darauf aufmerksam, dass anderenfalls eine nachträgliche Korrektur nicht mehr möglich ist (DStV, Mitteilung vom 29.11.2011).