04.12.2025 · Fachbeitrag aus AAA · AAA-Interviewreihe
Praxisverwaltungssystem (PVS), TI-Anwendungen wie eRezept, eAU oder ePA, Online-Terminbuchung, DiGA und nicht zuletzt die aufkommenden Tools mit künstlicher Intelligenz (KI) – wer soll als Praxisinhaber da den Überblick behalten und wissen, welche Anwendungen auch für die eigene (Haus-)Arztpraxis passen und einen Mehrwert liefern? Um eine solide und authentische erste Orientierung zu Fragen wie diesen zu ermöglichen, stellen wir diese AAA-Interviewreihe bereit. Profitieren Sie von Ihren ...
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03.12.2025 · Fachbeitrag aus ZR · Influenza
Um die präsymptomatische Übertragung von Influenzainfektionen zu bekämpfen, stellten Wissenschaftler der Universität Würzburg kürzlich einen innovativen Ansatz zur Schnelldiagnostik von Grippeviren vor. Er schlägt an, bevor erste Symptome auftreten und setzt dabei auf die menschliche Wahrnehmung.
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03.12.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Zahlreiche Fragen sind im Zusammenhang mit der neuen Vorhaltepauschale nach EBM-Nr. 03040, so wie sie ab dem 01.01.2026 umgesetzt wird, aus der Praxis gestellt worden. Die Fragen betreffen einerseits die Fallzählung für die Ermittlung der Praxisgröße („große“ oder „kleine“ Praxis) sowie die zehn neuen und vergütungsrelevanten Kriterien . Antworten auf insgesamt neun dieser Fragen geben wir in diesem Beitrag (lesen Sie insbesondere zu Kriterien der „neuen Vorhaltepauschale“ ...
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03.12.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Während die neuen Regelungen zur hausärztlichen Vorhaltepauschale bereits ab dem Quartal I/2026 gelten, lässt die gesetzlich ebenfalls vorgegebene Einführung einer Versorgungspauschale weiter auf sich warten. Ursprünglich sollten die Regelungen zur Versorgungspauschale bis zum 31.08.2025 beschlossen werden. Da bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe eine Beschlussfassung nicht erfolgt ist, gehen wir von einem Inkrafttreten frühestens zum 01.04.2026, also zum Quartal II/2026 aus.
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02.12.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise eines Arztes kann grundsätzlich im Wege einer Richtgrößenprüfung oder einer Einzelfallprüfung kontrolliert werden. Bis Ende 2016 sah das Sozialgesetzbuch (SGB) V im Rahmen der Richtgrößenprüfung eine Toleranzgrenze von 15 Prozent sowie eine Regressgrenze von 25 Prozent vor, die inzwischen nicht mehr gelten. Doch auch für künftige Konstellationen, in denen die Wirtschaftlichkeit ärztlicher Verordnungsweise überprüft wird, ist ...
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02.12.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Entziehung der Zulassung ist bei einem Verstoß gegen die Fortbildungsverpflichtung nicht unverhältnismäßig. Mit dieser Feststellung wies das Sozialgericht (SG) Hamburg die Klage eines Facharztes für Allgemeinmedizin, der in zwei aufeinanderfolgenden Fortbildungszeiträumen die notwendigen Fortbildungspunkte nicht nachweisen konnte, ab (Urteil vom 17.07.2024, Az. S 3 KA 84/22).
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02.12.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Ursprünglich wollte der Bewertungsausschuss zum 01.01.2026 die Vergütung für die Erstbefüllung einer elektronische Patientenakte (ePA) überprüfen. Auch weitere ePA-Leistungen sollten ggf. angepasst werden. Diese Prüffrist wurde jetzt um zwei weitere Quartale bis zum 30.06.2026 verlängert. Das bedeutet, dass die Bewertungen der ePA-Nrn. 01648 (ePA-Erstbefüllung, 89 Punkte), 01647 (Ergänzung der ePA mit persönlichem APK oder Videokontakt im Quartal, 15 Punkte) und 01431 (ePA-Ergänzung ...
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28.11.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM
Seit März 2025 können Vertragsärzte im Rahmen einer Videosprechstunde als strukturierte Anschlussversorgung auch Überweisungen zur Weiterbehandlung und zur Einweisung in ein Krankenhaus ausstellen. Für den postalischen Versand einer solchen Überweisung oder Einweisung kann seit dem 01.10.2025 die für den postalischen Versand anderer Verordnungen und von AU-Bescheinigungen berechnungsfähige Kostenpauschale nach Nr. 40128 – bewertet mit 96 Cent – berechnet werden.
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27.11.2025 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-E versus GOÄ 96
Bei den Untersuchungsleistungen ergeben sich im Vergleich zur aktuell geltenden GOÄ (im Folgenden „GOÄ 96“) im Reformentwurf zur GOÄ (im Folgenden „GOÄ-E“) nur wenige Unterschiede in den Leistungsbeschreibungen. Dennoch ist ein genauerer Blick darauf lohnenswert, denn diese Unterschiede haben teilweise enorme Auswirkungen.
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19.11.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Telemedizin
Ab dem 01.01.2026 gewinnt die Durchführung von Videosprechstunden durch die Änderungen bei der Vorhaltepauschale eine größere Bedeutung. Die Höhe der Vorhaltepauschale hängt künftig u. a. davon ab, ob und in welchem Umfang Videosprechstunden abgehalten werden. Um das Kriterium für die Zuschläge zu der Vorhaltepauschale nach den Nrn. 03041 und 03042 zu erfüllen, müssen in mindestens 1 Prozent der Behandlungsfälle per Videosprechstunde durchgeführt werden, bei einer Hausarztpraxis ...
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