03.02.2026 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum Recht
Frage: „Die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung ist seit Mai 2024 verpflichtend. Ist es auch verpflichtend, elektronische Befundberichte (z. B. vom Radiologen) via KIM entgegenzunehmen?“
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03.02.2026 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung geht zuweilen mit Bürokratie einher. Das wird meist als lästig empfunden. Wie eine Missachtung von Formalien extrem teuer, aber auch leicht verhindert werden kann, zeigt eindrucksvoll ein jüngst ergangenes Urteil des Sozialgerichts (SG)Hamburg (Urteil vom 21.05.2025, Az. S 3 KA 30/21).
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06.02.2026 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungsempfehlungen
Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen (online s. iww.de/s3904 )
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05.02.2026 · Fachbeitrag aus AAA · AAA-Interviewreihe
Praxisverwaltungssystem (PVS), TI-Anwendungen wie eRezept, eAU oder ePA, Online-Terminbuchung, DiGA und nicht zuletzt die aufkommenden Tools mit künstlicher Intelligenz (KI) – wer soll als Praxisinhaber da den Überblick behalten und wissen, welche Anwendungen auch für die eigene (Haus-)Arztpraxis passen und einen Mehrwert liefern? Um eine solide und authentische erste Orientierung zu Fragen wie diesen zu ermöglichen, stellen wir diese AAA-Interviewreihe bereit. Profitieren Sie von Ihren ...
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03.02.2026 · Fachbeitrag aus AAA · Liquidation nach GOÄ
Es ist schon lange her, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Privatrechnungen vierteljährlich, vorzugsweise im Anschluss an die KV-Quartalsabrechnung erstellten. Heutzutage sind die Praxen auf regelmäßige Honorareinnahmen aus dem Privatsektor angewiesen. Zeitpunkt und Geschwindigkeit des Geldeingangs werden immer wichtiger! Die ärztliche Honorarabrechnung gegenüber Privatpatienten (auch als Selbstzahler bezeichnet) kann ausschließlich nach der GOÄ erfolgen. Die geforderten Inhalte und die ...
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30.01.2026 · Fachbeitrag aus AAA · KBV-Honorarbericht
Die KBV hat nun die Honorarberichte für die beiden ersten Quartale 2024 veröffentlicht (siehe iww.de/s13044 ). Von besonderem Interesse sind die Honorardaten für die Hausärzte: Die Auszahlungsquoten hausärztlicher Leistungen erlauben eine Einschätzung der Auswirkungen der Hausarzt-Entbudgetierung im jeweiligen KV-Bereich. Es folgen die wichtigsten Daten aus den Honorarberichten für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte.
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29.01.2026 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation/Recht
Ärzte dürfen bei ihrer Privatabrechnung weiterhin für „durchschnittliche“ Leistungen regelmäßig die GOÄ-Schwellenwerte (2,3-facher bzw. 1,8-facher Satz) ansetzen. Dies ist die Essenz aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die drohende Kürzung der Privatabrechnung ist damit abgewendet (Urteil vom 07.11.2007, Az: III ZR 54/07).
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28.01.2026 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Positionen im Fokus
Atteste bzw. kurze Bescheinigungen kommen in jeder hausärztlichen Praxis vor. Aber: Werden sie auch korrekt abgerechnet? Wann sind sie privat abzurechnen? Und wenn sie privat zu liquidieren sind, welche Art von Attesten sind gegenüber dem Patienten wie berechnungsfähig? Viele Fragen, auf die Sie in dieser Übersicht einige Antworten erhalten.
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27.01.2026 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22.01.2026 die Lichttherapie bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Konkret geht es dabei um die kombinierte Anwendung von intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Hidradenitis suppurativa/Akne inversa in den Stadien I und II.
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27.01.2026 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Reform/Gesetzgebung
„Kinderzuschläge“ werden im Reformentwurf zur GOÄ (im Folgenden GOÄ-E, bei der BÄK online unter iww.de/s15007 ) neu geordnet und strukturiert. Diese Zuschläge sind den jeweiligen Leistungen in den einzelnen Gebührenordnungsabschnitten der GOÄ-E zugeordnet. Bisher stehen der Zuschlag K1 für Beratungen und Untersuchungen (Nrn. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 GOÄ) zur Verfügung und K2 für Visiten, Besuche etc. (Nrn. 45 bis 62 GOÄ).
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