· Fachbeitrag · EBM 2025 / Digitalisierung
DiGA-Verordnungen ‒ Update im Mai 2025
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) zum 01.10.2024 mit „velibra“ die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hatte, ist die Zahl der dauerhaft gelisteten DiGA inzwischen auf insgesamt über 40 angestiegen. Hinzu kommen knapp 20 vorläufig aufgenommene DiGA (Stand: Mai 2025). Bis Ende 2024 wurden 87 Prozent der DiGA ärztlich bzw. psychotherapeutisch verordnet, 13 Prozent wurden von den Krankenkassen ohne Verordnung freigeschaltet. Von den hausärztlichen Verordnungen entfielen 59 Prozent auf DiGA im Stoffwechselbereich und 28 Prozent auf DiGA bei psychischen Erkrankungen. Während anfangs die Erstverordnung als abrechenbare Einzelposition im EBM zur Verfügung stand, ist dies heute Teil der Versicherten- bzw. Grundpauschalen und somit nicht mehr gesondert berechnungsfähig. |
Abrechenbare EBM-Positionen
Mit eigenständigen EBM-Positionen berechnungsfähig sind die ärztliche Verlaufskontrollen bei aktuell sieben dauerhaft gelisteten DIGA. Zudem ist in einem Fall die ärztliche Auswahl eines Trainingsprogramms ansetzbar, und zwar bei der DiGA „Mawendo“.
Die Bewertung ist bei allen EBM-Positionen (Nrn. 01471 bis 01478) dieselbe und liegt bei 64 Punkten, was einem aktuellen Honorar von 7,93 Euro entspricht.
EBM-Positionen | Leistung | Bewertung |
01471 01472 01473 01474 01475 01477 01478 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ... gemäß dem DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e SGB V | je 64 Punkte (je 7,93 Euro) |
01476 | Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo gemäß dem DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e SGB V | 64 Punkte (7,93 Euro) |
Bei den einzelnen DiGA bestehen jedoch teilweise Unterschiede in der Frequenz und Häufigkeit der Abrechnung. Zudem sind für einige DiGA auch einzuhaltende Altersbeschränkungen vorgesehen.
Die Tabelle „Ausgewählte DiGA für Hausarztpraxen“ zeigt einige der für Hausärztinnen und Hausärzte relevante DiGA inklusive der Indikation, der dazugehörigen EBM-Abrechnungsposition sowie die mögliche Abrechnungsfrequenz und Besonderheiten der jeweiligen digitalen Anwendungen.
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Position | Name | Indikation | Abrechnungsfrequenz* | Anmerkungen |
01471 | Somnio | Ein- und Durchschlafstörungen | Einmal im BHF | Auch im Rahmen einer Videosprechstunde (bei ausschließlichem Kontakt per Videosprechstunde im Quartal zusätzlich mit Pseudo-Nr. 88220 zu kennzeichnen) |
01472 | Vivira | Rückenschmerzen | Einmal im BHF, max. zweimal im KF | |
01473 | Zanadio | Adipositas | Einmal im BHF, max. zweimal im KF | Nicht in zwei aufeinander folgenden Quartalen berechnungsfähig |
01474** | Invirto | Agoraphobie, Panikstörungen, soziale Phobien | Einmal je dokumentierter Indikation im KF | Nur Patienten ab 18 Jahren und bis zur Vollendung des 66 Lebensjahrs |
01475 | Oviva direkt für Adipositas | Adipositas | Einmal im KF | |
01476 | Mawendo | Krankheiten der Patella | Einmal im KF | Für Auswahl und/oder Individualisierung von Übungen, nur Patienten ab 12 Jahren |
01477 | Companion patella | Vorderer Knieschmerz | Einmal im BHF | Nur Patienten ab 14 Jahren und bis zur Vollendung des 66 Lebensjahrs |
01478 | Kranus lutera | Blasenentleerungsstörungen | Einmal im KF | Nur Männer ab 19 Jahren |
01479** | Elona therapy Depression | Leichte bis schwere depressive Episode | Zweimal im KF | Nur Patienten ab 18 Jahren und bis zur Vollendung des 66. Lebensjahrs |
* BHF = Behandlungsfall; KF = Krankheitsfall
** Nur für (Haus-)Ärzte mit Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung
Verlaufskontrolle und Auswertung „vorläufiger DiGA“ gemäß Nr. 86700
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung von vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGAs kann der Vertragsarzt die Pauschale nach Nr. 86700 abrechnen, falls das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat, die eine Abrechnung ermöglichen.
Die Pauschale gemäß Nr. 86700 (aktuell bewertet mit 7,93 Euro) kann pro DiGA einmal im BHF, maximal zweimal im KF abgerechnet werden. Sie ist nicht im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Die Pauschale nach Nr. 86700 wird extrabudgetär vergütet.
Pauschale | Leistung | Honorar in Euro |
86700 | Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA, die vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.
Einmal im BHF, maximal zweimal im Krankheitsfall je DiGA | 7,93 |
Die Pauschale gemäß Nr. 86700 ist nach Angaben des DiGA-Verzeichnisses aktuell (Datenlage 14.04.2025) bei folgenden DIGA möglich:
- „ProHerz“ (Therapiebegleiter für Patienten mit Herzinsuffizienz)
- „Orthopy“ bei Knieverletzungen (bei Meniskusschädigungen, Bandrupturen)
- „Companion shoulder“ (Indikation: Schulterläsionen)
GOÄ-Abrechnung
Zur Abrechnung bei Verordnung von DiGA gibt es in der GOÄ inzwischen zwei analoge Möglichkeiten.
Zum einen existiert seit einem Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) vom 14./15.05.2020 eine Abrechnungsempfehlung, die bei der Verordnung einer jeden DiGA gilt, nämlich die analoge Abrechnung der Nr. 76 GOÄ.
Zum 01.07.2024 sind „Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ in Kraft getreten, wobei der Einsatz einer DiGA bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation analog mit der Nr. 804 GOÄ berechnungsfähig ist.
GOÄ-Position | Leistung | Punkte | Euro1,0-fach | Euro 2,3-fach | Euro 3,5-fach |
76 A | Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen bzw. Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zur DiGA | 70 | 4,08 | 9,38 | 14,28 |
804 A | Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DiGA, die bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation eingesetzt wird, analog Nr. 804 | 150 | 8,74 | 20,11 | 30,60 |
PRAXISTIPPS |
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Weiterführende Hinweise
- Digitale Leistungen nach GOÄ abrechnen: Fragen aus den Hausarztpraxen (AAA 10/2024, Seite 11)
- Neue Analogleistungen zur Psychotherapie ‒ auch für Hausärzte (AAA 09/2024, Seite 9)
- Digitale Gesundheitsanwendungen oder auch „Apps auf Rezept“ ‒ ein aktueller Überblick (AAA 11/2023, Seite 6)