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  • · Fachbeitrag · EBM 2025 / Digitalisierung

    DiGA-Verordnungen ‒ Update im Mai 2025

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) zum 01.10.2024 mit „velibra“ die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen hatte, ist die Zahl der dauerhaft gelisteten DiGA inzwischen auf insgesamt über 40 angestiegen. Hinzu kommen knapp 20 vorläufig aufgenommene DiGA (Stand: Mai 2025). Bis Ende 2024 wurden 87 Prozent der DiGA ärztlich bzw. psychotherapeutisch verordnet, 13 Prozent wurden von den Krankenkassen ohne Verordnung freigeschaltet. Von den hausärztlichen Verordnungen entfielen 59 Prozent auf DiGA im Stoffwechselbereich und 28 Prozent auf DiGA bei psychischen Erkrankungen. Während anfangs die Erstverordnung als abrechenbare Einzelposition im EBM zur Verfügung stand, ist dies heute Teil der Versicherten- bzw. Grundpauschalen und somit nicht mehr gesondert berechnungsfähig. |

    Abrechenbare EBM-Positionen

    Mit eigenständigen EBM-Positionen berechnungsfähig sind die ärztliche Verlaufskontrollen bei aktuell sieben dauerhaft gelisteten DIGA. Zudem ist in einem Fall die ärztliche Auswahl eines Trainingsprogramms ansetzbar, und zwar bei der DiGA „Mawendo“.

     

    Die Bewertung ist bei allen EBM-Positionen (Nrn. 01471 bis 01478) dieselbe und liegt bei 64 Punkten, was einem aktuellen Honorar von 7,93 Euro entspricht.

     

    EBM-Positionen
    Leistung
    Bewertung

    01471

    01472

    01473

    01474

    01475

    01477

    01478

    Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ... gemäß dem DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e SGB V

    je 64 Punkte

    (je 7,93 Euro)

    01476

    Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo gemäß dem DiGA-Verzeichnis gemäß § 139e SGB V

    64 Punkte

    (7,93 Euro)

     

    Bei den einzelnen DiGA bestehen jedoch teilweise Unterschiede in der Frequenz und Häufigkeit der Abrechnung. Zudem sind für einige DiGA auch einzuhaltende Altersbeschränkungen vorgesehen.

     

    Die Tabelle „Ausgewählte DiGA für Hausarztpraxen“ zeigt einige der für Hausärztinnen und Hausärzte relevante DiGA inklusive der Indikation, der dazugehörigen EBM-Abrechnungsposition sowie die mögliche Abrechnungsfrequenz und Besonderheiten der jeweiligen digitalen Anwendungen.

     

    • Ausgewählte DiGA für Hausarztpraxen
    Position
    Name
    Indikation
    Abrechnungsfrequenz*
    Anmerkungen

    01471

    Somnio

    Ein- und Durchschlafstörungen

    Einmal im BHF

    Auch im Rahmen einer Videosprechstunde (bei ausschließlichem Kontakt per Videosprechstunde im Quartal zusätzlich mit Pseudo-Nr. 88220 zu kennzeichnen)

    01472

    Vivira

    Rückenschmerzen

    Einmal im BHF, max. zweimal im KF

    01473

    Zanadio

    Adipositas

    Einmal im BHF, max. zweimal im KF

    Nicht in zwei aufeinander folgenden Quartalen berechnungsfähig

    01474**

    Invirto

    Agoraphobie, Panikstörungen, soziale Phobien

    Einmal je dokumentierter Indikation im KF

    Nur Patienten ab 18 Jahren und bis zur Vollendung des 66 Lebensjahrs

    01475

    Oviva direkt für Adipositas

    Adipositas

    Einmal im KF

    01476

    Mawendo

    Krankheiten der Patella

    Einmal im KF

    Für Auswahl und/oder Individualisierung von Übungen, nur Patienten ab 12 Jahren

    01477

    Companion patella

    Vorderer Knieschmerz

    Einmal im BHF

    Nur Patienten ab 14 Jahren und bis zur Vollendung des 66 Lebensjahrs

    01478

    Kranus lutera

    Blasenentleerungsstörungen

    Einmal im KF

    Nur Männer ab 19 Jahren

    01479**

    Elona therapy Depression

    Leichte bis schwere depressive Episode

    Zweimal im KF

    Nur Patienten ab 18 Jahren und bis zur Vollendung des 66. Lebensjahrs

     

    * BHF = Behandlungsfall; KF = Krankheitsfall

    ** Nur für (Haus-)Ärzte mit Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

     

    Verlaufskontrolle und Auswertung „vorläufiger DiGA“ gemäß Nr. 86700

    Für die Verlaufskontrolle und Auswertung von vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGAs kann der Vertragsarzt die Pauschale nach Nr. 86700 abrechnen, falls das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat, die eine Abrechnung ermöglichen.

     

    Die Pauschale gemäß Nr. 86700 (aktuell bewertet mit 7,93 Euro) kann pro DiGA einmal im BHF, maximal zweimal im KF abgerechnet werden. Sie ist nicht im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Die Pauschale nach Nr. 86700 wird extrabudgetär vergütet.

     

    Pauschale
    Leistung
    Honorar in Euro

    86700

    Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA, die vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.

     

    Einmal im BHF, maximal zweimal im Krankheitsfall je DiGA

    7,93

     

    Die Pauschale gemäß Nr. 86700 ist nach Angaben des DiGA-Verzeichnisses aktuell (Datenlage 14.04.2025) bei folgenden DIGA möglich:

     

    • „ProHerz“ (Therapiebegleiter für Patienten mit Herzinsuffizienz)
    • „Orthopy“ bei Knieverletzungen (bei Meniskusschädigungen, Bandrupturen)
    • „Companion shoulder“ (Indikation: Schulterläsionen)

    GOÄ-Abrechnung

    Zur Abrechnung bei Verordnung von DiGA gibt es in der GOÄ inzwischen zwei analoge Möglichkeiten.

     

    Zum einen existiert seit einem Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) vom 14./15.05.2020 eine Abrechnungsempfehlung, die bei der Verordnung einer jeden DiGA gilt, nämlich die analoge Abrechnung der Nr. 76 GOÄ.

     

    Zum 01.07.2024 sind „Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ in Kraft getreten, wobei der Einsatz einer DiGA bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation analog mit der Nr. 804 GOÄ berechnungsfähig ist.

     

    GOÄ-Position
    Leistung
    Punkte
    Euro
    1,0-fach
    Euro 2,3-fach
    Euro 3,5-fach

    76 A

    Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen bzw. Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zur DiGA

    70

    4,08

    9,38

    14,28

    804 A

    Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DiGA, die bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation eingesetzt wird, analog Nr. 804

    150

    8,74

    20,11

    30,60

     

     

    PRAXISTIPPS |

     

    • Bei Verordnung einer DiGA muss exakt auf die unterschiedlichen Rahmen-bedingungen (Häufigkeit, Alter) geachtet werden.

     

    • Bei vorübergehend gelisteten DiGAs ist es sinnvoll, im Verordnungsfall das DiGA-Verzeichnis einzusehen (diga.bfarm.de/de), ob die Verlaufskontrolle der verordneten DiGA abgerechnet werden kann oder nicht.
     

    Weiterführende Hinweise

    • Digitale Gesundheitsanwendungen oder auch „Apps auf Rezept“ ‒ ein aktueller Überblick (AAA 11/2023, Seite 6)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2025 | Seite 8 | ID 50399382