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  • · Fachbeitrag · Versicherungsnachweis

    Wenn Kassenpatienten die Karte vergessen: Neues Ersatzverfahren vorübergehend gestoppt

    | Das seit dem dritten Quartal 2024 zur Verfügung stehende neue Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB, siehe auch AAA 01/2025, Seite 15 ) wurde „vorübergehend teilweise ausgesetzt“. Dies teilte die KBV unter Verweis auf die Gematik mit (siehe KBV-Praxisnachrichten vom 15.05.2025, online unter iww.de/s12994 ). |

     

    Arztpraxen könnten demnach die eEB zurzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Was weiterhin möglich sei: Die betroffenen Versicherte könnten die eEB über deren Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Arztpraxis das Verfahren bereits nutzt.

     

    Ab dem 01.07.2025 sollte die Nutzung der eEB für alle Ärzte verpflichtend werden. Was die vorübergehende und teilweise Aussetzung der eEB nun konkret bedeute, ist noch unklar. Das neue Verfahren ist im Prinzip ein weiterer Digitalisierungsschritt hin zur papierlosen Arztpraxis: Durch die vorgesehene Direktübertragung der Daten aus dem KIM-Postfach in das Praxisverwaltungssystem entfällt das manuelle Übertragen von der Ersatzbescheinigung in Papierform ‒ sofern das Verfahren sicher und stabil läuft. Wir halten Sie zur weiteren Entwicklung auf dem Laufenden.

    Quelle: ID 50427201