· Fachbeitrag · Verordnungsfähigkeit
Tabakentwöhnung ‒ G-BA ermöglicht Verordnung von Nikotin und Vareniclin
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 15.05.2025 festgelegt, welche Arzneimittel zur Tabakentwöhnung bei Kassenpatienten verordnet werden können ‒ sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss sich um Versicherte mit einer bestehenden schweren Tabakabhängigkeit handeln, denen dann ausnahmsweise zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diese Arzneimittel verordnet werden können. Der Beschluss tritt ‒ vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit ‒ am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bislang waren Arzneimittel zur Tabakentwöhnung als sogenannte „Life-Style-Arzneimittel“ von der Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV ausgeschlossen. |
Gesetz aus dem Jahr 2021 bringt neue Therapieoptionen
Die Wende im Kampf gegen Tabakabhängigkeit kam mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) im Jahr 2021: Darin wurde für Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit ein Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen eingeführt. Der G-BA wurde beauftragt, das Nähere hierzu in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu regeln. Diesem Auftrag ist das Gremiun mit dem Beschluss nachgekommen, dessen Inhalte nachfolgend dargestellt werden.
Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
Nach dem G-BA-Beschluss können von den vier zur Verfügung stehenden Wirkstoffen nur die Wirkstoffe Nikotin und Vareniclin bei schwerer Tabakabhängigkeit zulasten der GKV verordnet werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war vom G-BA mit einer Nutzenbewertung der vier zur Tabakentwöhnung zugelassenen Wirkstoffe Nikotin, Vareniclin, Cytisin und Bupropion beauftragt worden. Da für Bupropion keine Studienunterlagen zur Verfügung gestellt und für Cytisin wegen fehlender Subgruppenanalysen der Nutzen bei einer schweren Tabakabhängigkeit nicht beurteilt werden konnte, wurde ein Nutzen bei bestehender schwerer Tabakabhängigkeit nur für Nikotin und Vareniclin festgestellt.
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