Den ArbG trifft aus dem Arbeitsverhältnis die Nebenpflicht, im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Kurzarbeitergeld die Interessen der von Kurzarbeit betroffenen ArbN zu wahren. Verletzt er diese schuldhaft, kann er sich nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB schadenersatzpflichtig machen.
Der ArbG muss Weihnachtsgeld grundsätzlich nicht zahlen, sondern nur, wenn er sich dazu im Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet hat. Ausnahmsweise kann der ArbN jedoch einen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld ...
Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur Messung der täglichen
Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf die nach deutschem materiellen
Recht und Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der ...
Das sogenannte „quiet quitting“ lässt sich ins Deutsche am besten mit „Dienst nach Vorschrift“ übersetzen. Der ArbN leistet nur die Arbeit, zu der er vertraglich verpflichtet ist, nicht mehr oder weniger. Die Motivation dabei ist, sich und seine Arbeitskraft zu schonen und sich nicht selbst zu überanstrengen. Der Beitrag zeigt auf, wie der ArbG hierauf reagieren kann.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31.3.2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer ...
Am 14.11.22 hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10.11.22 beschlossen hatte. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Den Arbeitgeber trifft aus dem Arbeitsverhältnis die Nebenpflicht, im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Kurzarbeitergeld die Interessen der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren.