Das Bundeskabinett beschloss am 24.7.24 einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, sog. Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt) per 1.1.25. Die finanziellen Bedingungen sollen deutlich verbessert, die Aufstiegsfortbildung damit noch attraktiver gemacht werden. Was müssen ArbG beachten?
Auch im Arbeitsrechtsjahr 2024 war wieder viel vor den Arbeitsgerichten los. AA Arbeitsrecht aktiv zeigt die wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr ab Ende 2023 und im Jahr 2024 im gewohnten Kurzüberblick ...
Der Beratungsbedarf für Arbeitsrechtler nimmt auch im Jahr 2025 eher zu als ab. Nachfolgend ein kurzer – momentaner – Überblick über wichtige (arbeits-)rechtliche Änderungen im Jahr 2025. Es ist davon ...
Allein von den Zivil- und Arbeitsgerichten zu entscheiden und damit nicht von der Bindungswirkung des § 108 Abs. 1 SGB VII erfasst ist die Frage, ob ein Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII aufgrund einer vorsätzlichen Schädigung ausgeschlossen ist. Denn dies ist für die Beurteilung des Versicherungsfalls irrelevant.
Muss ein Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes während des Bereitschaftsdienstes im Falle eines Alarms innerhalb von 90 Sekunden mit seinem Dienstfahrzeug ausrücken, ist diese Bereitschaftsdienstzeit ...
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Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte ArbN wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.