Der Betriebsrat hat nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der ArbG zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb in einem standardisierten Fragebogen personenbezogene Fragen nach dem Verhalten des befragten ArbN stellt, die objektiv Rückschlüsse auf dessen Eignung zulassen.
Die Kostenerstattung nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist ausgeschlossen, wenn der Rechtsstreit von einem Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen wird (OLG Dresden 15.4.
Verlangen betriebliche Erfordernisse eine flexible Festlegung der Pausen, ist der in § 4 S. 1 ArbZG vorgesehenen Anforderung des „im Voraus feststehend“ auch dann genügt, wenn der ArbN jedenfalls zu Beginn der ...
Lässt sich ein ArbN bei einer individuellen Beschwerde gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG von einem BR-Mitglied unterstützen, weist § 79a S. 2 BetrVG die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für einen Verstoß ...
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, ...
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Alle Jahre wieder: Gerade im Internet kursieren oft merkwürdige Thesen zu Feiertagen, Entgeltfortzahlungen und Freistellungsansprüchen. AA
Arbeitsrecht aktiv klärt auf, was stimmt und nicht.