Auch wenn Arbeitsleistungen in Vereinen aufgrund einer mitgliedschaftlichen Verpflichtung erbracht werden, dürfen arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen nicht umgangen werden. Das hat das OLG Schleswig-Holstein klargestellt.
Ein Verzicht auf den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO in einem zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führenden arbeitsgerichtlichen Vergleich ist grundsätzlich möglich.
Dem ArbG kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des ArbN zugerechnet werden.
Beim Lohnausfallprinzip des § 37 Abs. 2 BetrVG kann bei variablen Vergütungsbestandteilen ein Indiz für die hypothetische Zielerreichung des BR-Mitglieds der Zielerreichungsgrad einer Vergleichsgruppe sein. Das BR-Mitglied kann einen Auskunftsanspruch gegen den ArbG haben, um den hypothetischen variablen Vergütungsbestandteil durchzusetzen.
Das LAG Hessen (28.2.25, 14 SLa 578/24, Abruf-Nr. 248785 ) entschied, dass ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz nach dem KSchG unterliegt.
Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG eine Freistellung von Anwaltskosten für die außer- und gerichtliche Durchsetzung von Rechten verlangen. Dies gilt auch, wenn der Beschluss, mit dem er den Anwalt beauftragt hat, ...
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