Ist vorrangiges Ziel einer Klage auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen, diese in einem Kündigungsschutzprozess nicht verwenden zu dürfen, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.
Bei einem Streit über die Einrichtung einer Einigungsstelle, der nicht die Anzahl der Beisitzer betrifft, ist der Rahmen des Streitwertkatalogs in der Regel nicht voll auszuschöpfen.
Ergibt sich bei typologisch sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch eines freien Dienstverhältnisses möglicher Tätigkeit (hier als Rechtsanwalt und „Partner“) im Wege der Auslegung der vertraglichen ...
Liegt zwischen zwei Amtszeiten eines ehrenamtlichen Richters eine zeitliche Lücke, muss er nach § 45 Abs. 2 DRiG vor seiner ersten Dienstleistung in der sich anschließenden Amtszeit erneut vereidigt werden.
Eine Entscheidung nach Lage der Akten im Sinne von § 251a Abs. 2 , § 331a ZPO ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht zulässig, wenn zuvor nur eine Güteverhandlung gemäß § 54 ArbGG stattgefunden hat.
Die Trennung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch ein Arbeitsgericht in mehrere Einzelverfahren ist auch dann nicht mit der Beschwerde selbstständig anfechtbar, wenn sich dadurch die nach § 40 BetrVG ...
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Grundsätzlich hat im Zivilprozess und damit auch im Arbeitsgerichtsprozess eine Leistungsklage Vorrang vor einer Feststellungsklage. Das BAG weist aber darauf hin, dass das nicht in jedem Fall gilt.