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  • 26.06.2020 · Nachricht · Besetzung des Gerichts

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Termin

    | Liegt zwischen zwei Amtszeiten eines ehrenamtlichen Richters eine zeitliche Lücke, muss er nach § 45 Abs. 2 DRiG vor seiner ersten Dienstleistung in der sich anschließenden Amtszeit erneut vereidigt werden. |