Eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer über die nach dem 5. Abschnitt der EuGVVO gegebenen Gerichtsstände hinaus einen zusätzlichen Gerichtsstand im Bereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eröffnet, ist wirksam.
Die Zuschaltung der Parteivertreter bei einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung aus der Kanzlei bzw. dem Homeoffice steht im Einklang mit § 128a Abs. 1 ZPO. Der „andere Ort“ im Sinne dieser ...
Führt ein PKH-Bezieher einkommensmindernde Darlehen ins Feld, muss er darlegen, warum diese aufgenommen wurden. Das Gericht wird dies dann berücksichtigen, wenn es über eine PKH-Ratenzahlung entscheidet. Äußert sich der PKH-Bezieher aber nicht, kann das Gericht nicht beurteilen, ob eingegangene Kreditpflichten angemessen sind.
Das LAG Hamm hat eine wichtige prozessuale Entscheidung zur Darlegungslast des ArbN im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung getroffen.
Das Vorliegen einer Privatinsolvenz beim Antragsteller bereits vor Klageeingang hindert die Anordnung einer Zahlungsbestimmung bei der Bewilligung von PKH grundsätzlich nicht.
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Der Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kann im Rechtsstreit i. d. R. nicht eingeschränkt werden auf die isolierte Feststellung, dass diese Kündigung ein „möglicherweise noch bestehendes Arbeitsverhältnis nicht beendet hat“ (sog. „Ausklammerung“).