Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Prozessrecht

    Streitgegenstand kann nicht auf isolierte Feststellung eingeschränkt werden

    | Der Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kann im Rechtsstreit i. d. R. nicht eingeschränkt werden auf die isolierte Feststellung, dass diese Kündigung ein „möglicherweise noch bestehendes Arbeitsverhältnis nicht beendet hat“ (sog. „Ausklammerung“). |

     

    Hierauf wies das LAG Düsseldorf hin (25.1.21, 4 Ta 401/20, Abruf-Nr. 220836). Dies entspräche nach Ansicht des LAG weder dem allein vom Kläger zu bestimmenden Klageziel noch ließe es sich im Wege eines zulässigen Teilurteils ( § 301 ZPO ) herstellen. Es bestünde für ein solches hypothetisches Gutachten auch kein Rechtsschutzbedürfnis (Abgrenzung zu BAG 22.11.12, 2 AZR 732/11).

    Quelle: ID 47237475