12.09.2011 · Fachbeitrag ·
außerordentliche Kündigung
Auch vulgäre, sexuell anzügliche Beleidigungen müssen nicht per se den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. So urteilte das LAG Sachsen Anfang des Jahres. Selbst wenn ein übergeordneter Angestellter die Worte „Leck mich, fick dich“ gebraucht, kann im Einzelfall die Abmahnung Vorrang vor einer Kündigung haben (LAG Sachsen 11.2.11, 3 Sa 461/10, Abruf-Nr. 112571 ).
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Fristlose Kündigung
Straßburg hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: „Whistleblower“ sind geschützt. Am 21.7.11 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass die Kündigung einer Altenpflegerin wegen ihrer Kritik an den Zuständen im Heim rechtswidrig sei (28274/08 – Heinisch, Abruf-Nr. 112572 ). Damit entschied das Gericht diametral zu allen vorherigen Instanzen in Deutschland.