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  • · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Kündigungszugang: Ehegatte als Empfangsbote beim Kündigungszugang

    • 1.In einer gemeinsamen Wohnung lebende Ehegatten werden füreinander grundsätzlich als Empfangsboten nach der Verkehrsanschauung angesehen. Eine arbeitgeberseitige Kündigung geht dem ArbN auch bei Übergabe des Kündigungsschreibens außerhalb der ehelichen Wohnung an dessen Ehegatten zu.
    • 2.Der Kündigungszugang ist hingegen nicht schon bei Übergabe an den Empfangsboten, sondern erst nach Ablauf der Zeit, die der Empfangsbote für die Übermittlungstätigkeit nach den Umständen des Einzelfalls benötigt, gegeben.

    Sachverhalt

    Die ArbN war beim ArbG seit Februar 2003 als Assistentin der Geschäftsleitung tätig. Am 31.1.08 verließ sie nach einem Streit ihren Arbeitsplatz. Mit Kündigungsschreiben vom gleichen Tag kündigte der ArbG das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 29.2.08.

     

    Das Kündigungsschreiben übergab der ArbG einem Mitarbeiter, der es dem Ehemann der ArbN auf dessen Arbeitsstelle in einem Baumarkt übergab.