Auch wenn ein ArbN einen Unfall auf dem Betriebsgelände nur vortäuscht und die Verletzung tatsächlich erst später erlitt, liegt hierin keine für einen wichtigen Grund ausreichende Pflichtverletzung. Dies gilt insbesondere bei einem acht Jahre störungsfreien Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung.
Es ist eine unverhältnismäßige Kontrollmaßnahme nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., wenn der ArbG auf einen vagen Hinweis, der ArbN hätte sich geschäftsschädigend über den ArbG geäußert, den privaten ...
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, ...
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.
Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt ...
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Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die ein ArbG ohne
Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist gemäß § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX in der vom 30.12.16 bis zum 31.12.17 geltenden Fassung
unwirksam. Der erforderliche Inhalt der Anhörung und die Dauer der Frist für eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung richten sich nach den für die Anhörung des Betriebsrats geltenden Grundsätzen (§ 102 BetrVG).