26.06.2019 · Nachricht · Entschädigungsanspruch
ArbG fingiert Kündigungsgründe = ArbN erhält 20.000 EUR
Fingiert der ArbG Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder zu entfernen, ist dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und begründet Entschädigungsansprüche in Höhe von 20.000 EUR.
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