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  • · Nachricht · Kündigungschutzklage

    Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

    | Vergleiche vor Gericht führen oft zu neuen Problemen. Entweder, weil sie unklar formuliert sind oder bestimmte Punkte nicht berücksichtigt haben. Sofern möglich muss dann versucht werden, die Vereinbarung auszulegen. Das zeigt eine Entscheidung des LAG Köln. |

     

    Das LAG entschied: Wird eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch Vergleich in eine ordentliche Kündigung umgewandelt und der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich freigestellt, und wird abschließend festgehalten, dass sämtliche Urlaubsansprüche „bereits in Natur gewährt“ worden sind, so ist der Arbeitgeber im Zweifel berechtigt, eine zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung bereits gezahlte Urlaubsabgeltung auf die Vergütung während der Kündigungsfrist anzurechnen.

    Quelle | LAG Köln, Urteil vom 7.12.2017, 7 Sa 177/17, Abruf-Nr. 208662

     

    Quelle: ID 45906193