Der ArbG darf die ArbN nicht zur Arbeitsleistung heranziehen, bevor eine Einigung mit dem Betriebsrat über Dienstpläne, Umsetzung der Kurzarbeit, Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und über zu ergreifende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erzielt wurde.
Wenn vergütungspflichtige Fahrtzeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind, sind ...
Um die Arbeitsfähigkeit der Betriebs- und Personalräte zu sichern,
beschloss der Bundestag am 23.4.20 in dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“
eine Regelung über Online-Betriebsratssitzungen durch die Einführung des neuen § 129 BetrVG. Für ArbG und Betriebsräte gelten damit andere Regeln.
Der Betriebsrat eines Logistik-und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner ...
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine begonnene Betriebsratswahl in der Regel nur abzubrechen, wenn sie offenkundig so fehlerhaft durchgeführt wird, dass sie nichtig ist.
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Unterhält der ArbG einen Twitter-Account, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, da die Antwort-Funktion eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der ArbN ermöglicht. Das Mitbestimmungsrecht setzt nicht voraus, dass die technische Einrichtung auf die Überwachung der Leistung und des Verhaltens der ArbN ausgerichtet ist oder dass der ArbG eine solche beabsichtigt.