ArbG sind nicht in ihren Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit durch Streikmaßnahmen auf dem betriebseigenen Parkplatz verletzt. Die Gewerkschaft ist darauf angewiesen, ArbN ansprechen zu können, um ihre Rechte aus Art. 9 Abs. 3 GG auszuüben.
Eine Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer ...
Ein vom Betriebsrat gebildeter Betriebsausschuss ist berechtigt, Bruttoentgeltlisten des ArbG einzusehen und auszuwerten. Dieses Einsichts- und Auswertungsrecht besteht aber nicht, wenn der ArbG die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat.
Der Betriebsrat ist bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben Träger von Grundrechten. Er genießt mithin in seinen Angelegenheiten auch den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG.
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Eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist hinsichtlich eines ArbN auch gleichzeitig in zwei Betrieben des Unternehmens möglich. In diesem Fall sind beide örtlichen Betriebsräte und nicht der Gesamtbetriebsrat vor der Einstellung zu beteiligen.