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  • 26.08.2020 · Nachricht · Personalrat

    Ausschluss aus Personalrat wegen grober Pflichtverletzung

    | Eine Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Dabei müssen die Mitglieder des Personalrats (PR) sich so verhalten, dass das Vertrauen der Bediensteten in die Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung nicht beeinträchtigt wird. Wer gegen diese Pflichten verstößt, kann ausgeschlossen werden. |