Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.08.2020 · Nachricht · Entgelttransparenzgesetz

    Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf Bruttoentgeltlisten

    | Ein vom Betriebsrat gebildeter Betriebsausschuss ist berechtigt, Bruttoentgeltlisten des ArbG einzusehen und auszuwerten. Dieses Einsichts- und Auswertungsrecht besteht aber nicht, wenn der ArbG die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat. |