Zu Beginn der COVID-19-Pandemie ging es mit dem Homeoffice doch ziemlich durcheinander. Mittlerweile hat sich vieles eingespielt und die ArbG sind gefordert. Denn Homeoffice bleibt auch 2021 ein aktuelles Thema.
Die Betreuung der Aktenvorgänge in der Serviceeinheit vom Eingang der Klage bis zum Abschluss des Rechtsstreits stellt einen großen einheitlichen Arbeitsvorgang dar. Fallen in diesem Vorgang in rechtlich erheblichem ...
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Versetzung und zur
Verjährung.
Die Aufforderung in einer Stellenanzeige, die Konfession anzugeben, ist
ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der
Religion gem. § 22 AGG.
Was bringt dem Parteivertreter im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO? Braucht der ArbG einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn er einen Kurier mit einem Kündigungsschreiben ...
Der 9. Senat des BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet um die Frage zu klären, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB verjähren kann.
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Der ArbN hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz an seinem Wohnsitz (Home-Office). Es obliegt allein dem ArbG, wie er seinen Verpflichtungen aus § 618 BGB gerecht wird und sie ermessensgerecht durch entsprechende Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts umsetzt, um das Ziel zu erreichen, den hausärztlichen Empfehlungen des ArbN zu entsprechen.