29.10.2020 · Nachricht · Home-Office
Kein erzwingbarer Anspruch auf Home-Office trotz Corona
| Der ArbN hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz an seinem Wohnsitz (Home-Office). Es obliegt allein dem ArbG, wie er seinen Verpflichtungen aus § 618 BGB gerecht wird und sie ermessensgerecht durch entsprechende Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts umsetzt, um das Ziel zu erreichen, den hausärztlichen Empfehlungen des ArbN zu entsprechen. |