Wenn aufgrund von anonymen Meldungen der Verdacht besteht, ein ArbN habe in erheblicher Weise gegen interne Compliance-Regeln verstoßen, darf der ArbG eine Anwaltskanzlei beauftragen, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Kostenerstattungspflicht des ArbN bezieht sich auf die Maßnahmen, die zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn das Ermittlungsergebnis den ArbG zum Ausspruch
einer Kündigung veranlassen.
Der Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1 TzBFG ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden.
Dienstreisen ins Ausland sind in Zeiten des weltweit verbreiteten Coronavirus mit zusätzlichen Risiken behaftet. Viele Länder verhängen Einreisebeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantäneregeln –manchmal ...
Bestreitet der ArbN im Kündigungsschutzprozess, dass ein BEM-Verfahren ordnungsgemäß eingeleitet und durchgeführt wurde, muss der ArbG dies entsprechend darlegen.
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber ...
Der Arbeitsmarkt steht wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter Druck, auch wenn sich die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs befindet. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat stärkere Anstiege der ...
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Bislang galten unter Zivilrechtlern die DS-GVO und die sich aus ihr ergebenden Betroffenenrechte – ähnlich wie Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – eher als „zahnloser Tiger“. Doch das Blatt könnte sich nun wenden: Zwei aktuelle Entscheidungen, in denen solche Verstöße mit fühlbaren Entschädigungszahlungen belegt worden sind, weisen den ersten Weg in eine andere Richtung.