28.05.2015 · Nachricht · Offentlicher Dienst
Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. Die in der Laufbahnverordnung vom 30. Juni 2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze sind daher mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Beschluss entschieden.
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26.05.2015 · Fachbeitrag ·
Schwerbehinderung
Ein öffentlicher ArbG darf eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle begrenzt für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte ausschreiben. Er muss schwerbehinderte Bewerber nicht gemäß § 82 S.
26.05.2015 · Fachbeitrag ·
Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zum Aufhebungsvertrag.
26.05.2015 · Fachbeitrag ·
Neue Medien
Die moderne Medienlandschaft hat neben ihren vielen Vorzügen auch ihre tückischen Seiten. Diese bekommen insbesondere ArbN immer wieder zu spüren. So kann eine Nutzung von digitalen Medien, die im Alltag noch als normal gelten mag, im Arbeitsumfeld schnell zu einer Stolperfalle werden. Dieser Beitrag deckt anhand zwölf wichtiger Entscheidungen der Arbeitsgerichte solche Stolperfallen auf.
26.05.2015 · Fachbeitrag ·
Tarifvertragliche Eingruppierung
Den Regelanforderungen im Ordnungs- und Servicedienst wird grundsätzlich durch das Merkmal der „gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse“ im Sinne der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA ausreichend Rechnung getragen.
18.05.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG, wenn ein ArbN in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten ...
13.05.2015 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug. Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma oder - in einem Großbetrieb - der Abteilung offensteht. Ferner muss der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden.
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