Der BGH hat einer Auskunftsklage eines Patienten gegen eine Klinik auf Auskunft über die Privatanschrift eines behandelnden Arztes eine Absage erteilt. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auch auf andere Arbeitsverhältnisse.
Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des ...
In Deutschland gilt seit dem 1.1.15 – wie bislang schon in 21 der 28 EU-Mitgliedstaaten – ein genereller gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde. Nachfolgend erfahren Sie, für welche ArbN ...
Den ArbG trifft die Pflicht, Urlaubsansprüche seiner ArbN unabhängig von der Stellung eines Urlaubsantrags zu erfüllen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben obliegt allein dem ArbG, sodass nach Ablauf des Übertragungszeitraums eine Schadenersatzpflicht des ArbG besteht. Diese geht auf Gewährung von Ersatzurlaub in Höhe des verfallenen Urlaubs für den Fall des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses bzw. auf Urlaubsabgeltung der verfallenen Urlaubstage für den Fall der zwischenzeitlichen Beendigung ...
Die Beendigung einer Abrede zur Telearbeit in Höhe von 40 Prozent des Gesamtumfangs stellt regelmäßig eine Versetzung dar, die nach billigem Ermessen nach § 106 S. 1 GewO zu erfolgen hat (LAG Düsseldorf 10.9.
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Verfügt eine Bankmitarbeiterin entgegen internen Geschäftsanweisungen 33-mal über ein Sparbuch ihrer Mutter, liegt darin eine Pflichtverletzung. Auf diese kann aber zumindest dann, wenn zugunsten der ArbN eine Generalvollmacht bestand, zunächst ausreichend mit einer Abmahnung reagiert werden (LAG Düsseldorf 4.11.14, 17 Sa 637/14, Abruf-Nr. 143466 ).