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  • · Fachbeitrag · AGG

    Zusätzliche Urlaubstage für ältere ArbN

    von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

    Gewährt ein ArbG älteren ArbN freiwillig mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer ArbN zulässig sein. Dem ArbG steht insoweit eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzungsprärogative zu (BAG 21.10.14, 9 AZR 956/12, Abruf-Nr. 143174).

     

    Sachverhalt

    Der nicht tarifgebundene ArbG stellt Schuhe her. Er gewährt seinen ArbN freiwillig zusätzliche jährliche Urlaubstage. ArbN erhalten nach Vollendung des 58. Lebensjahres insgesamt 36 Urlaubstage und damit zwei Tage mehr als jüngere ArbN. Dies begründet der ArbG mit einer starken körperlichen Belastung der ArbN in der Schuhproduktion, welche bei älteren ArbN längere Erholungszeiten nach sich ziehe.

     

    Ein 1960 geborener ArbN hielt die Regelung für altersdiskriminierend. Er forderte für sich ebenfalls die zusätzlichen zwei Tage Jahresurlaub.