Auf eine rechtsmissbräuchliche Bewerbung kann nicht schon aus einer Vielzahl erfolgloser Bewerbungen und Entschädigungsrechtsstreite geschlossen werden.
Ein bloßer Kontrollverlust infolge eines Hackerangriffs begründet keinen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO, wenn der Betroffene keine objektiv begründete Befürchtung eines Datenmissbrauchs darlegt.
Das BAG geht zwar davon aus, dass schon ein bloßer Verstoß gegen § 164 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB IX die Vermutung einer Benachteiligung wegen Schwerbehinderung im Sinne von § 22 AGG begründen kann. Diese Rechtsprechung ist jedoch angesichts der fortgeschrittenen Digitalisierung und der zunehmenden Vernetzung in sozialen Medien und den damit veränderten Bewerbungsabläufen nicht mehr zeitgemäß und im Übrigen falsch.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zum Mutterschutz.
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ist auch dann erschüttert, wenn der ArbN mehrere Jahre in Folge jeweils im Anschluss an seinen Jahresurlaub eine Woche lang – angeblich – arbeitsunfähig ...
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Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zur Sozialauswahl und zum Prozessrecht.