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  • · Fachbeitrag · Arbeitszeit

    Wissenswertes zum Thema „Arbeitszeitkonten im Unternehmen“

    | Arbeitszeitkonten sind bei ArbG und ArbN gleichermaßen beliebt. Denn der ArbG profitiert vor allem davon, dass er die Arbeit flexibler verteilen kann, während der ArbN Plusstunden für ein Sabbatical oder für ein früheres Ausscheiden aus dem Betrieb durch das Arbeitszeitkonto ansammeln kann. Nachfolgend ein Überblick darüber, worauf der ArbG bei der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten achten sollte, wo die Stolperfallen liegen und wie so eine Vereinbarung aussehen kann. |

    1. Drei typische Problemfelder aus der Praxis

    Anhand von drei Beispielen soll zunächst dargestellt werden, wo die Probleme liegen könnten:

     

    • Beispiele
    • Der ArbG führt flexible Arbeitszeitkonten ein, ohne klare Grenzen für die maximale Ansammlung von Guthaben zu definieren. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Rückführung der Stunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
    • Ein ArbN nutzt sein Arbeitszeitkonto, um Überstunden anzusammeln, wird jedoch bei der Kündigung nicht ausreichend über die Verfallfristen informiert, was zu Streitigkeiten führt.
    • In einem Unternehmen werden die Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß erfasst, sodass Überstunden unrechtmäßig abgerechnet werden, was bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führt.