Die Bundeszahnärztekammer hat im Januar 2017 ihren aktualisierten Kommentar zur GOZ sowie den Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht. Es wurden redaktionelle Anpassungen, Ergänzungen bzw. Präzisierungen bei den zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen und im Kommentierungstext vorgenommen. Wir werden über die Änderungen berichten.
Ein Arbeitgeber, der per Facebook von einem Mitarbeiter mit einem derben Ausdruck beleidigt wird, darf nicht in jedem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Ggf. kann auch eine Abmahnung ausreichend sein.
Studiert ein Kind als Erstausbildung und arbeitet daneben 30 Stunden in der Woche, muss das für den Kindergeldanspruch nicht schädlich sein. Das gilt selbst dann, wenn für das Studium nur fünf Wochenstunden ...
Immer häufiger sehen sich Zahnärzte Nachfragen von Patienten ausgesetzt, die eine (kostengünstigere) Anfertigung des für ihre Behandlung notwendigen Zahnersatzes im Ausland erwägen. So sind laborgefertigte Arbeiten aus China oder Osteuropa schon lange keine Seltenheit mehr. Was aber bedeutet das für den behandelnden Zahnarzt, wenn Patienten mit dem eingegliederten Zahnersatz unzufrieden sind, im Hinblick auf seine Haftung?
Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu ...
Gehört in einer Gemeinschaftspraxis die gesamte Praxiseinrichtung dem Seniorpartner, der diese der Juniorpartnerin nur (unentgeltlich) zur Nutzung überlässt und der sämtliche Praxisausgaben begleicht, während die ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Praxiserlöse verbessern? Ihre BWA ist der Schlüssel!
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11.2016 (Az. II ZR 386/15, Abruf-Nr. 190289 ) entschieden, dass eine GKV-Patientin ihren Eigenanteil in Höhe von 3.860 Euro zahlen muss, obwohl sie den von der Krankenversicherung genehmigten Heil- und Kostenplan (HKP) nicht unterschrieben hatte. Nach Auffassung des Gerichts lag hier zwar ein Formfehler vor. Dieser führte in Anbetracht der besonderen Umstände ausnahmsweise aber nicht zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung.