25.01.2021 · Nachricht · Steuern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung Zahlungen einer Sportarzt-GbR an zwei Sportler, die im Gegenzug mit einem Logo auf ihrer Kleidung auf die an der GbR beteiligten Ärzte hingewiesen haben, als Betriebsausgaben anerkannt (Urteil vom 14.7.2020, Az. VIII R 28/17). In diesem Zusammenhang hat der BFH klare Vorgaben für den Betriebsausgabenabzug gemacht, an denen sich auch Zahnärzte orientieren können.
20.01.2021 · Nachricht · Sonderausgabe
Glücklich ist, wer neben dem ständigen Wohnsitz auch noch über ein eigenes Ferienhaus verfügt. Abgesehen vom Erholungswert stellt es in der aktuellen Niedrigzinsphase auch eine interessante Kapitalanlage dar.
19.01.2021 · Fachbeitrag · LeserForum
Im Beitrag „Mitarbeiter bewirten und die Kosten von der Steuer absetzen“ (ZP 12/2020 Seite 3) haben wir beschrieben, dass kleinere Aufmerksamkeiten (z. B. Kaffee, Tee, Gebäck usw. in voller Höhe als ...
21.12.2020 · Fachbeitrag · Sonderzahlungen
Auch Zahnärzte können die steuerfreie „Corona-Prämie“ anstelle anderer steuerpflichtiger Sonderzahlungen wie z. B. eines lohnsteuerpflichtigen Urlaubsgelds auszahlen. Die bisherige Befristung der Prämie vom 01.03. bis 31.12.2020 ist nun bis zum 30.06.2021 verlängert worden. Dabei ist insbesondere die „Zusätzlichkeit“ zu beachten. ZP erläutert, worauf es bei der Auszahlung ankommt und wann Sie die Corona-Prämie nutzen können.
14.12.2020 · Fachbeitrag · Abgaben
Das Kurzarbeitergeld (KuG) hat vielen Zahnärzten in diesem Jahr wirtschaftlich geholfen, die geringere Praxisauslastung zu kompensieren. Die Formalia waren für Praxisinhaber und auch für viele Berater neu, weshalb in ...
24.11.2020 · Fachbeitrag · Mitarbeitermotivation
In vielen Zahnarztpraxen stehen kleine Gesten und Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter auf der Tagesordnung. So werden diesen oftmals Getränke und kleinere Leckereien kostenlos zur Verfügung gestellt.
04.11.2020 · Fachbeitrag · Praxisverkauf
Verkauft ein Zahnarzt seine Praxis steuerbegünstigt nach § 18 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), darf er anschließend seine freiberufliche Tätigkeit noch in geringem Umfang fortführen (10-Prozent- bzw. Geringfügigkeitsgrenze). Gewinnt er dann aber noch neue Patienten hinzu, wurde das lange Zeit überwiegend als steuerschädlich angesehen. Ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Februar 2020 brachte dazu die Wende: Demnach bleibt es bei der Steuervergünstigung, sofern die Geringfügigkeitsgrenze ...